Steuerfreier Sachbezug
  • Was ist eigentlich Sachbezug?

    Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt wird, sondern in Form einer Sachleistung.

    Nach § 8 Abs. 1 EStG zählen solche Einnahmen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Gesetzgeber hat allerdings Ausnahmen bzw. Sonderregelungen definiert. Teilweise können die dort genannten Sachbezüge an Arbeitnehmer steuerfrei (z. B. 50 Euro Sachbezug) oder steuerermäßigt (z. B. pauschalversteuerter Sachbezug nach § 37b EStG) ausgezahlt werden. Beliebte Beispiele solcher Mitarbeitervorteile sind Dienstwagen zum privaten Gebrauch, betriebliche Gesundheitsförderung oder sogenannte Deputate.

    In einigen Fällen wurden Freibeträge (z. B. bei Deputaten) oder Freigrenzen (z. B. beim sonstigen Sachbezug in Höhe von 50 Euro monatlich) festgelegt. 

  • Welche gesetzlichen Neuregelung gelten für steuerfreie Sachbezüge?

    Neuregelung des steuerfreien Sachbezugs

    Der Bundestag und Bundesrat haben im November 2019 eine neue Regelung für Sachbezüge verabschiedet, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Ohne an dieser Stelle im Detail auf den konkreten Rechtstext (siehe hierfür § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 11 EStG) einzugehen, zeigen wir Ihnen vielmehr auf, unter welchen Bedingungen cityPAYcard diese Leistung rechtlich einsetzt, um den Anforderungen gerecht zu werden.

    Der sichere Einsatz von Gutscheinkarten – was beachtet werden muss

    Nach wie vor kann der steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezug in Form von Gutscheinkarten (City Cards) gewährt werden

    Das Gesetz orientiert sich an drei Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG)

    Gutscheinkarten gelten ab dem 01.01.2020 nur dann als Sachbezug, wenn ihre Einlösung regional (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a), auf eine bestimmte Produktkategorie (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b) oder durch ein vertraglich angeschlossenes Akzeptanzpartnernetzwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c) beschränkt ist.   

    Praxistipp: diese gesetzlichen Kategorien für Gutscheinkarten (City Cards) für den Sachbezug werden von cityPAYcard erfüllt:

    Limitierte Netzwerke – Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City Cards (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG)

    Limitiertes Warensortiment – Gutscheinkarten (City Cards) für nur eine Produktkategorie (z.B. Fashion, Kino etc.) (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG)

    Instrumente für steuerliche und soziale Zwecke – Gutscheinkarten (City Cards) mit vertraglich angeschlossenem Akzeptanznetzwerk in Deutschland (gemäß § 2. Abs. 1 Nr. 10c ZAG), die diese 5 gesetzlichen Kriterien erfüllen:   

    • Die Gutscheinkarten (City Cards) kann nur in Deutschland genutzt werden - erfüllt cityPAYcard
    • Das Unternehmen (Arbeitgeber) beauftragt einen Anbieter von Gutscheinkarten (City Cards) mit der Ausgabe ebendieser - erfüllt cityPAYcard
    • Das Unternehmen (Arbeitergeber) gewährt die Nutzung der Gutscheinkarte (City Cards) für den Sachbezug im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (meint: Der Sachbezug entspricht einer Höhe von monatlich bis zu 50 Euro und wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt) - erfüllt cityPAYcard
    • Die Gutscheinkarte (City Cards) ermöglicht ausschließlich den Bezug von Waren und Dienstleistungen, demnach ist auch beim Umtausch keine Barauszahlung möglich - erfüllt cityPAYcard
    • Die Gutscheinkarte (City Cards) kann ausschließlich bei Akzeptanzstellen (also z.B. Supermärkten, Bäckern, Restaurants etc.) eingelöst werden, die direkt mit dem Emittenten (=Herausgeber der Karte) eine gewerbliche Vereinbarung (=Akzeptanzvertrag) geschlossen haben - erfüllt cityPAYcard

    Auszug aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG

    ...Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a, Nr. 10 b und Nr. 10 c) beruhen, die

    10 a)
    für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können,

    10 b)
    für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums eingesetzt werden können, oder

    10 c)
    beschränkt sind auf den Einsatz im Inland und auf Ersuchen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Stelle für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Bestimmungen für den Erwerb der darin bestimmten Waren oder Dienstleistungen von Anbietern, die eine gewerbliche Vereinbarung mit dem Emittenten geschlossen haben, bereitgestellt werden

  • Warum ein geschlossenes Partnernetzwerk?

    Hier gilt die gesetzliche Regelung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) 

    (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c) 

    Die Sachbezugslösung darf ab 01.01.2020 nur in einem vertraglich angeschlossenen Akzeptanzpartnernetzwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c) eingelöst werden.   

  • Warum ist keine Barauszahlung möglich?

    Hier gilt die gesetzliche Regelung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).

    Diese besagt, dass Sie als Arbeitgeber gewährleisten müssen, dass kein Bargeschäft stattfinden kann.

  • Gilt der Anspruch auf steuerfreie Sachbezüge für alle Mitarbeiter?

    Von den steuerfreien Sachzuwendungen dürfen alle Mitarbeiter zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn profitieren, auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte.

  • Was bedeutet '50 Euro Freigrenze' ?

    Der Wert von 50 Euro stellt eine Freigrenze dar.

    Überschreiten Sie als Arbeitgeber diesen Wert, wird der komplette Betrag steuerpflichtig. 

    (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020)

  • Sind zusätzliche steuerfreie Geschenke zu besonderen Anlässen möglich?

    Zum monatlichen Sachbezug in Höhe von 50 Euro haben Sie in Deutschland zusätzlich die Möglichkeit, eine steuerfreie Sachbezugsleistung in Höhe von 60 Euro für persönliche Anlässe Ihrer Mitarbeiter auf die cityPAYcard aufzuladen. 

    Eine Zuwendung an Mitarbeiter bleibt nur dann steuerfrei, wenn sie zu einem dieser persönlichen Anlässe des Mitarbeiters verschenkt wird.

    Arbeitsumfeld: Geburtstag, bestandene (Azubi-)Prüfung, Dienstjubiläum, Pensionierung, Beförderung

    Partnerschaften: Verlobung, Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit

    Familie/Kinder: Geburt eines Kindes, Taufe, Einschulung/Schulabschluss, Kommunion, Konfirmation/Firmung

    Bitte beachten Sie:

    - Feiertage wie Weihnachten oder Ostern sowie Firmenjubiläen gehören nicht zu den persönlichen Anlässen und sind daher nicht im Rahmen des 60 Euro Sachbezugs steuerbegünstigt! 

    - Der Wert von 60 Euro gilt pro Anlass und stellt eine Freigrenze dar. Überschreiten Sie als Arbeitgeber diesen Wert, wird der komplette Betrag steuerpflichtig. 

    - Die Freigrenze in Höhe von 60 Euro (R. 19.6, Abs. 1 LStR) ist kein Jahresbetrag. Sie dürfen dem betreffenden Arbeitnehmer mehrfach im Jahr zu festgelegten, persönlichen Anlässen ein Geschenk überreichen.

  • Freibetrag für Betriebsfeier

    Als Arbeitgeber steht Ihnen der 110 Euro Freibetrag für jeweils zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr zur Verfügung (§ 19 Abs. 1a EStG). Alle Kosten, die pro Arbeitnehmer anfallen, sind für Sie bis zu 110 Euro steuerfrei. 

    In diesen Freibetrag können Sie die Organisationskosten Ihrer Veranstaltung sowie ein Geschenk für Ihre Mitarbeiter einrechnen. Wichtig: das Geschenk muss klar erkenntlich im Rahmen der Feier verschenkt werden, um die Vorteile des Freibetrages nutzen zu können. Sobald Sie den Wert von 110 Euro überschreiten, ist der zusätzliche Betrag zu versteuern.

    (Weihnachts-)Essen steuerfrei

    Zu den Zuwendungen, die das Finanzamt als „üblich“ einstuft, gehören vor allem

    1. Speisen und Getränke
    2. Tabakwaren und Süßigkeiten
    3. Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten
    4. Eintrittskarten 
    5. Geschenke
    6. Musik und andere künstlerische Darbietungen
    7. Zuwendungen an Begleitpersonen
    8. Ausgaben für den äußeren Rahmen, etwa für Räume, Beleuchtung oder Eventmanager
    9. Kosten für anwesende Sanitäter
    10. Gebühren für Behördenauflagen
    11. Trinkgelder
    12. wie auch Stornokosten

    Lediglich die so genannten rechnerischen Selbstkosten des Arbeitgebers bleiben außen vor. Das sind zum Beispiel die anteiligen Kosten für die Lohnbuchhaltung oder die Ausgaben für den Energie- und Wasserverbrauch während einer Betriebsfeier.

Häufige Fragen der Arbeitnehmer
  • Bis zu 780 Euro mehr im Jahr von Ihrem Arbeitgeber!

    Unabhängig von Ihrem Gehalt oder der Art Ihres Arbeitsvertrages kann Ihr Arbeitgeber  monatlich bis zu 50 € und 3x jährlich bis zu 60 € als Guthaben auf Ihre personalisierte cityPAYcard buchen, welches Sie dann bei den regionalen Akzeptanzstellen einlösen können.

    Sie bekommen somit steuer- und sozialabgabenfrei  bis zu 780 Euro im Jahr von Ihrem Arbeitgeber als Dankeschön für Ihre Treue und Loyalität geschenkt! 

    Dadurch unterstützen Sie und Ihr Arbeitgeber auch die regionalen und lokalen Unternehmen, Geschäfte und die Wirtschaft.

  • Warum cityPAYcard?

    Auf einen Blick:

    • flexibles Zahlungstool - einsetzbar an den vielen Akzeptanzstellen in Ihrer Region!
    • einfache Anwendung - einfach Karte vorzeigen und sich selbst eine Freude machen!
    • Stärkung der regionalen Wirtschaft - Sie unterstützen und stärken mit der cityPAYcard die Unternehmen und Geschäfte Ihrer Stadt!
    • Steuern sparen - Sie sparen, genau wie Ihr Arbeitgeber, monatlich Steuern und Sozialabgaben!
  • Lieber eine Gehaltserhöhung oder cityPAYcard-Guthaben?

    Eine Gehaltserhöhung ist für beide Seiten immer mit hohen Abzügen belastet - dann doch lieber steuerfreie Guthabenaufladungen mit der cityPAYcard nutzen!

    monatlich 50 € 

    3x jährlich 60 € zu besonderen persönlichen Anlässen wie Hochzeit, Geburtstag oder Jubiläum Firmenzugehörigkeit 

    Somit können Sie sich über bis zu 780,- € mehr im Jahr von Ihrem Arbeitgeber freuen!

    Und wenn Sie das ganze Jahr über fleißig waren, gibt es vielleicht sogar einen Weihnachtsbonus in Höhe von maximal 110,- € von Ihrem Arbeitgeber als Gutschrift auf Ihrer cityPAYcard!

    Beispiel: Gegenüberstellung eines Sachbezugs und einer Gehaltserhöhung (gerundet)

  • Wo gibt es die cityPAYcard und wie wird sie aktiviert?

    Die cityPAYcard wird von Ihrem Arbeitgeber für Sie personalisiert, aktiviert, aufgeladen und an Sie ausgegeben.

  • Was kostet mich die Nutzung der cityPAYcard?

    Die Nutzung der cityPAYcard ist für Sie kostenfrei.

    Sie funktioniert als wiederaufladbare Guthabenkarte ohne zusätzliche Entgelte für den Endnutzer.

  • Ist die Nutzung der cityPAYcard für mich sicher?

    Ja!

    Durch den Einsatz der bewährten RFID-Technologie ist absolute Datensicherheit gewährleistet. Die technische Abwicklung erfolgt über ein System, das sich in mehr als 25 Millionen Verkaufsvorgängen bewährt hat.

  • Meine cityPAYcard ist verloren gegangen - was nun?

    Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice unter info@citypaycard.de mit Angabe Ihrer Telefonnummer, unter der wir Sie gut erreichen können. Halten Sie für den Rückruf bitte Ihre Kartennummer bereit.

    Die verlorene cityPAYcard können wir sperren und das Guthaben auf eine neue Karte übertragen.

  • Mein Arbeitgeber hat mir eine cityPAYcard zur Verfügung gestellt - was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

    Ihre cityPAYcard können Sie grundsätzlich auch nach Verlassen des Unternehmens wie gewohnt weiter nutzen, sofern Ihr Arbeitgeber die Karte nicht zurückfordert.

  • Was passiert, wenn beim Einsatz der cityPAYcard keine stabile Internetverbindung hergestellt werden kann?

    Zahlungen sind dann nicht möglich.

    Zwischen dem Terminal (Kasse Akteptanzpartner) und dem Server findet bei Abfrage- und Zahlfunktion eine direkte Datenkommunikation statt.

    Eine Bezahlung kann daher ausschließlich online betrieben werden, so wie es auch bei anderen vergleichbaren Zahlungssystemen (ec-Karte/visa) der Fall ist.

  • Kann ich das Geld flexibel auf der cityPAYcard ansparen? Und gibt es eine Grenze?

    Ja!

    Sie können sich mit dem Guthaben Ihrer cityPAYcard entweder monatlich selbst ein kleines Geschenk bei einem unserer regionalen Partner (Akzeptanzstellen) aussuchen oder aber auch ein kleines Vermögen ansparen, um sich einen größeren Wunsch erfüllen!

    Hierbei können Sie bis zu 250€ auf Ihrer persönlichen cityPAYcard ansparen.

  • Wo kann ich die cityPAYcard einsetzen?

    Alle hier aufgeführten Akzeptanzstellen haben sich bereits schon dem geschlossenen Partnernetzwerk der cityPAY Service GmbH angeschlossen:

    Zu den Akzeptanzstellen

  • Ich habe das Passwort der cityPAYcard (Guthabenabfrage) vergessen?

    Das Passwort von Ihrer cityPAYcard zum Nutzerportal (Guthabenabfrage) wurde vergessen? Kein Problem!

    Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@citypaycard.de mit folgenden Information:

    • Namen vom Arbeitgeber
    • cityPAYcard Kartennummer

    Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern, damit Sie Ihr Guthaben wieder abfragen können.

Häufige Fragen der Arbeitgeber
  • Welche Vorteile hat die cityPAYcard für Sie als Arbeitgeber?

    Mitarbeiterbindung und Wertschätzung

    Stärkung der regionalen Wirtschaft

    unkomplizierte Handhabung

    minimaler Administrationsaufwand

    In Zeiten des Fachkräftemangels sind Mitarbeiterbindung und -motivation erneut in den Fokus der Personalarbeit gerückt. Ein gern genutztes Mittel hierfür sind Bonus- und Sonderzahlungen, die oft in Form von Gutscheinen ausgegeben werden.

    Seit Januar 2022 sind steuerfreie Sachbezugsleistungen für Mitarbeiter bis zu 50,- EUR monatlich und 3x jährlich in Höhe von 60 Euro zu besonderen persönlichen Anlässen möglich. Jetzt Steuerersparnis anschauen

    Das Mittel der Wahl sind oft Gutscheine großer, international operierender Konzerne, die zwar mit einem breiten Angebot überzeugen, jedoch gleichzeitig eine starke Konkurrenz zu lokalen Händlern darstellen und damit die regionale Wirtschaft schwächen.

    Die cityPAYcard löst dieses Problem. Dank der Vielzahl lokaler und regionaler Annahmestellen - vom Sportgeschäft über Restaurants bis hin zum Friseursalon - ist die Attraktivität und Nutzbarkeit unserer cityPAYcard für alle Mitarbeitenden garantiert. Sie können Ihren Angestellten zusätzlich individuelle Boni zahlen und dabei gleichzeitig sicherstellen, dass das von Ihnen ausgegebene Geld die regionale Wirtschaft stärkt.

  • Was kostet die Nutzung der cityPAYcard?

    Das Wesentliche auf einen Blick:

    Als Arbeitgeber entstehen Ihnen geringe anteilige Kosten (Aktivierung der cityPAYcard sowie Produktionskosten).

    Treten Sie mit uns über das Kontaktformular in Verbindung und wir übersenden Ihnen gerne das lukrative Preis- und Leistungsverzeichnis!

    Unser Tipp: um den Zusammenhalt innerhalb unserer Landeshauptstadt Magdeburg nachhaltig zu fördern und unterstützen, bieten wir unseren  kooperierenden Netzwerken (BVMWPRO MSAMFORCITYNetzwerk Freie Kultursowie den ersten 50 Unternehmen SONDERKONDITIONEN (EarlyBird) an!

  • Ist die cityPAYcard steuerlich unbedenklich nutzbar?

    Ja.

    Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten monatlich bis zu 50,- EUR steuerfreier Sachbezüge zur Verfügung stellen können.

    Unter diese Regelung fallen auch die Aufladungen der cityPAYcard

    Auch die gesetzlich geregelten Bonuszahlungen (3x jährlich bis zu 60 Euro zu besonderen persönlichen Anlässen) können als Guthabenaufladung der cityPAYcard erfolgen. Diese werden steuerlich unverändert behandelt.

    Sie buchen den von Ihnen festgelegten steuer-und sozialversicherungsfreien Sachbezug einfach als Guthaben auf die cityPAYcard.  

    Beispiel: Gegenüberstellung eines Sachbezugs und einer Gehaltserhöhung (gerundet)

  • Welchen steuerlichen Vorteil bietet die cityPAYcard gegenüber einer Gehaltserhöhung?

    Eine Gehaltserhöhung ist für beide Seiten immer mit hohen Abzügen belastet - dann doch lieber steuerfreie Guthabenaufladungen mit der cityPAYcard nutzen!

    • monatlich 50 € (maximale 50€ mtl. steuerfreier Sachbezug)
    • 3x jährlich 60€ (besonderer Anlass: Jubiläum, Hochzeit, Geburtstag)

    Ihre treuen und loyalen Mitarbeiter freuen sich somit über bis zu 780,- € mehr im Jahr!

    Ausserdem haben Sie die Möglichkeit Ihrem Team auch einen Weihnachtsbonus in Höhe von maximal 110,- € schenken - als Gutschrift auf der cityPAYcard!

    Beispiel: Gegenüberstellung eines Sachbezugs und einer Gehaltserhöhung (gerundet)

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  • Ist die cityPAYcard mit ihren Vorteilen auch für Minijobber/ Aushilfen und Studenten nutzbar?

    Ja!

    Diesen steuerfreien Sachbezug können Sie ALLEN Mitarbeitern zahlen - auch Ihren nicht-sozialversicherungspflichtigen Minijobbern und Aushilfen auf 520,-€-Basis.

    Unabhängig von Gehalt oder der Art des Arbeitsvertrages können also monatlich maximal  50,- € Guthaben auf die cityPAYcard gebucht werden.

  • Wo und wie sicher wird das Geld, welches ich als Arbeitgeber auf cityPAYcard einzahle, verwaltet?

    Arbeitgebereinzahlungen werden auf einem Treuhandkonto der cityPAY GmbH  bei der DKB xxx verwahrt. Ihre Einzahlungen sind somit absolut sicher.

  • Ist die Nutzung des cityPAYcard-Systems sicher?

    Ja!

    Durch den Einsatz der bewährten RFID-Technologie ist absolute Datensicherheit gewährleistet. Die technische Abwicklung erfolgt über ein System, das sich in mehr als 25 Millionen Verkaufsvorgängen bewährt hat.

  • Gibt es eine Mindestlaufzeit für die Nutzung der cityPAYcards?

    Sie können Ihren Arbeitgebervertrag mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen zum jeweiligen Quartalsende schriftlich zu kündigen.

    Sofern Sie die von Ihnen ausgegebenen Arbeitgeberkarten von Ihren Mitarbeitern nicht zurückfordern, können diese bis zum Ende der Kartenlaufzeit durch die jeweiligen Karteninhaber weitergenutzt werden, auch wenn Sie als Arbeitgeber keine Einzahlungen mehr leisten.

  • Wie kann ich die cityPAYcard meiner Mitarbeiter aufladen?

    Das Aufladen von Guthaben auf die cityPAYcard erfolgt über das Arbeitgeberportal auf unserer Website.

    Ihre Zugangsdaten erhalten Sie direkt nach Ihrer Anmeldung von uns.

    Hier können Sie in wenigen Schritten anlegen, welchem Mitarbeitenden Sie wie viel Geld auf der cityPAYcard zur Verfügung stellen wollen. Die Daten können über die CSV-Ausgabefunktion für Ihre interne Lohnbuchhaltung genutzt werden.

    Sobald wir die entsprechende Zahlung von Ihnen erhalten haben, buchen wir das Geld als Guthaben auf die cityPAYcard Ihrer Mitarbeiter.

  • Wie kann ich neue Mitarbeiter hinzufügen und mit einer cityPAYcard ausstatten?

    Im Arbeitgeberportal der cityPAYcard ordnen Sie dem neuen Mitarbeiter einfach eine freie Kartennummer zu und händigen die dazugehörige haptische  cityPAYcard aus.

    Gut zu wissen: Kartennachbestellungen sind auch in kleiner Stückzahl jederzeit möglich.

  • Was passiert, wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet?

    Die cityPAYcard kann vom Inhaber nach einem Unternehmensaustritt problemlos als Zahlungsmittel weitergenutzt werden. Sie löschen dazu lediglich die Kartennummer & Aufbuchungen aus Ihrer Bestandsführung im Arbeitgeberportal.

  • Kann ich das Design der cityPAYcard für mein Unternehmen personalisieren? Welche Möglichkeiten gibt es?

    Ja!

    Als Arbeitgeber stehen Ihnen 2 verschiedene Möglichkeiten der Individualisierung der cityPAYcard zur Auswahl:

    CityPAY Basis:       Ihr Firmenlogo auf 1/3 der Kartenrückseite

    CityPAY Exklusiv:   Freie Gestaltungsoption auf 2/3 der Kartenrückseite

  • Wie lange dauert die Produktion individuell gestalteter cityPAYcards?

    Bitte planen Sie für die Gestaltungs- und Produktionszeit Ihrer personalisierten cityPAYcard  3-4 Wochen ein.  (maximal & je nach Aufwand)

  • Wohin erfolgt die Lieferung der cityPAYcard?

    Die von Ihnen bestellten cityPAYcards werden direkt an Ihre im Antragsformular angegebene Firmenadresse geliefert.

    Abweichende Lieferanschriften müssen bitte separat angegeben werden.

    Berechtigter Empfänger ist der gelistete Ansprechpartner.

  • Welche Akzeptanzastellen sind dabei?

    Alle hier aufgeführten Akzeptanzstellen haben sich bereits schon dem geschlossenen Partnernetzwerk der cityPAY Service GmbH angeschlossen:

    Zu den Akzeptanzstellen

Häufige Fragen der Akzeptanzpartner
  • Was sind die Vorteile der cityPAYcard für mich als Händler?

    Auf einen Blick:

    • Neukundengewinnung
    • Reichweite und Marketing
    • Umsatzsteigerung
    • unkomplizierte Handhabung und Abrechnung
    • sichere Technik

    Der Onlinehandel erweist sich immer mehr als schier übermächtiger Konkurrent des regionalen Handels. Schon lange ist es das Ziel der Politik und Wirtschaft, Kunden wieder in die heimischen Innenstädte zu locken und die Umsätze zurück in privat geführte Geschäfte und Einzelhandelsunternehmen zu holen. Doch wie soll man sich gegen den Preis- und Serivcedruck internationaler Großkonzerne durchsetzen?

    Die cityPAYcard macht das möglich. Die aufladbare Gutscheinkarte zeichnet sich dadurch aus, dass ihr Guthaben ausschließlich in Partnerunternehmen innerhalb der Stadt Magdeburg ausgegeben werden kann. Regionale Arbeitgeber, die ihren Angestellten steuerfreie Boni zahlen wollen, können jetzt anstelle eines willkürlichen Gutscheins für Internetkaufhäuser, Geld direkt auf die cityPAYcard ihrer Mitarbeitenden laden – und zwar bis zu 50,- EUR monatlich steuerfrei. Dieses Geld bleibt dann garantiert in der Stadt Magdeburg und fließt somit in die regionale Wirtschaft.

    Lokale Händler, die als Akzeptanzstelle für die cityPAYcard mitmachen, profitieren dann von mehreren Vorteilen. Sie haben zum einen Zugriff auf einen stetig wachsenden Topf potenziellen Umsatzes, der als Guthaben auf der cityPAYcard darauf wartet, ausgegeben zu werden. Außerdem werden auf Wunsch Firmenlogo und Ladengeschäft auf der Website der cityPAYcard gelistet, was für zusätzliche Reichweite sorgt und Neukunden lockt – schließlich wollen Inhaber der cityPAYcard ihre Boni auch nutzen.

  • Was kostet mich die Nutzung der cityPAYcard?

    Als Akzeptanzstelle (Händler) steht Ihnen der BASIC-Tarif und PREMIUM-Tarif zur Auswahl.

    Treten Sie mit uns über das Kontaktformular in Verbindung und wir übersenden Ihnen gerne das lukrative Preis- und Leistungsverzeichnis!

    Unser Tipp: um den Zusammenhalt innerhalb unserer Landeshauptstadt Magdeburg nachhaltig zu fördern und unterstützen, bieten wir unseren  kooperierenden Netzwerken (BVMWPRO MSAMFORCITYNetzwerk Freie Kultursowie den ersten 100 Unternehmen SONDERKONDITIONEN (EarlyBird) an!

    GEWUSST!

    Um Akzeptanzstelle für die cityPAYcard und den Stadtgutschein Magdeburg zu werden, benötigen Sie in Ihrem Geschäft die nötige Hard- und Software. Wir stellen Ihnen ein Smartphone (Terminal inkl. Abrechnungssoftware) für die schnelle und unkomplizierte Transaktion zur Verfügung.

  • Was sind Akzeptanzstellen?

    Das sind unserem geschlossenen Partnernetzwerk zugehörige (bei der cityPAY Service GmbH gelistete Netzwerkpartner) regionale Unternehmen und Geschäfte, bei denen Sie Ihr auf der cityPAYcard und Stadtgutschein Magdeburg gebuchtes Guthaben einlösen können.

    Übersicht der Akzeptanzstellen

  • Welche technischen Voraussatzungen bzw. Geräte sind notwendig?

    Sie benötigen nur ein normales Smartphone (Android), Tablet (Android) oder unser hochwertiges Paymentsystem mit einem Internetanschluss.

    Alle Geräte werden verliehen und mit einer geringen Umsatzbeteiligung vergütet.

    Somit fallen keine hohen Anschaffungskosten an!

  • Ist die Anwendung/ das System sicher?

    Ja!

    Durch den Einsatz der bewährten RFID-Technologie ist absolute Datensicherheit gewährleistet.

    Die technische Abwicklung erfolgt über ein System, das sich in mehr als 25 Millionen Verkaufsvorgängen bewährt hat.

  • Ist das System mit meinem bestehenden Kassensystem kompatibel?

    Die Hard- und Software unseres mobilen Kartenlesegerätes arbeitet völlig unabhängig von Ihrem Kassensystem.

    Es ist keine spezielle Anpassung nötig. Die Abrechnung ist transparent und zuverlässig.

  • Was passiert, wenn beim Einsatz der cityPAYcard keine stabile Internetverbindung hergestellt werden kann?

    Zwischen dem Terminal und dem Server findet bei Abfrage- und Zahlfunktion eine direkte Datenkommunikation statt.

    Das System kann daher ausschließlich online betrieben werden, so wie es auch bei anderen, vergleichbaren Zahlungssystemen der Fall ist.

    Anhand des grünen Buttons in der App am oberen rechten Bildrand können Sie den Status der Verbindung jederzeit erkennen.

    Zahlungen ohne Verbindung zum Server (roter Button) sind nicht möglich.

  • Wie funktioniert die Abrechnung?

    Die Abrechnung erfolgt automatisch und kann von den Akzeptanzstellen zu jedem Zeitpunkt eingesehen und nachvollzogen werden.

    Damit verringert sich für Händler, Gastronomen und sonstige Dienstleister der Stadt der Aufwand bei der Annahme/ Abrechnung der Guthabens der  cityPAYcard.

    Es müssen keine Gutscheine mehr aufbewahrt und zusammengezählt oder Formulare ausgefüllt und eingereicht werden.

  • Welche Händler gehören schon dazu?

    Alle hier aufgeführten Akzeptanzstellen haben sich bereits schon dem geschlossenen Partnernetzwerk der cityPAY Service GmbH angeschlossen:

    Zu den Akzeptanzstellen

Häufige Fragen Zum Stadtgutschein
  • Wo kann ich den Stadtgutschein erwerben?

    Den Stadtgutschein können Sie ab dem 01. September 2023 in Magdeburg bei teilnehmenden Ausgabestellen erwerben. Alle teilnehmenden Stellen finden Sie HIER.

  • Wie hoch kann der Gutschein beladen werden?

    Der Gutschein kann mit einem Wert von maximal 250€ ab November 2023 online beladen werden.

  • Ist der Stadtgutschein wiederverwendbar und kann ich Ihn selbst aufladen?

    Ja, der Stadtgutschein ist wiederverwendbar. Sie können das Guthaben ganz einfach über das Nutzerportal selbst bis zu 250€ auf die Karte laden.

  • Kann ich den Stadtgutschein bei Verlust sperren?

    Wenn Sie oder Ihr Kind den Stadtgutschein verlieren sollten, können Sie den Stadtgutschein durch einen Anruf beim Support sperren. Halten Sie hierfür Ihre Kartennummer bereit und geben Sie diese beim Support an.

  • Wie lange dauert es bis das Guthaben welches ich auf den Stadtgutschein lade verfügbar ist?

    Sobald das Geld über das Nutzerportal auf den Gutschein geladen wurde ist es sofort verfügbar. Es kann unter Umständen eine Information erscheinen, dass es einige Minuten dauert bis das Guthaben gebucht ist.  

  • Was sind die Vorteile des Stadtgutscheins?

    Zum einen bleibt das Geld auf dem Stadtgutschein in der Region und unterstützt somit die regionale Wirtschaft. Außerdem bietet der Stadtgutschein nicht nur als Geschenk für Familie, Bekannte und Freunde einen tollen Vorteil, sondern auch für Ihre Kinder.

    Mit dem Stadtgutschein ist das bezahlen kinderleicht und Sie haben als Eltern die Kontrolle über das verfügbare Guthaben und können sehen wo Ihr Kind sein Geld ausgeben hat. Sollte das Guthaben auf dem Stadtgutschein Ihres Kindes unterwegs nicht ausreichen, haben Sie die Möglichkeit ganz einfach den fehlenden Betrag nachzubuchen.

  • Wo kann ich den Stadtgutschein einlösen?

    Alle hier aufgeführten Akzeptanzstellen gehören schon dem geschlossenen Partnernetzwerk der cityPAY Service GmbH an:

    Zu den Akzeptanzstellen

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über die Vorteile der cityPAY Service GmbH.

Schon gewusst: Als Mitglied von bestehenden Netzwerken (BVMW/ PRO M/ SAMFORCITY/ Netzwerk Freie Kultur) profitieren Sie von Sonderkonditionen (early Bird Vorteil)!

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